Wissen › Immobilie & Wohnen (Schweiz)

Kurz gesagt: Für eine Hypothek in der Schweiz brauchst du in der Regel mindestens 20 % Eigenmittel (davon 10 % «hart», nicht aus der Pensionskasse) und ein Einkommen, bei dem die kalkulatorischen Wohnkosten – gerechnet mit 5 % Zins plus Nebenkosten und Amortisation – etwa einen Drittel nicht überschreiten. Die Belehnung beträgt maximal 80 % des Werts.

Wohneigentum kaufen in der Schweiz: Hypothek, Eigenmittel und Steuern

Wer in der Schweiz ein Eigenheim kauft, braucht zwei Dinge: genug Eigenmittel und ein tragbares Einkommen. Banken prüfen beides nach festen Regeln. Dazu kommen kantonale Steuern, die sich von Kanton zu Kanton stark unterscheiden. Dieses Kapitel erklärt die Grundbegriffe sachlich – Stand 2026, im Zweifel die offiziellen Quellen prüfen.

  • Eigenmittel zusammenstellen: mindestens 20 % des Belehnungswerts, davon mindestens 10 % «harte» Eigenmittel (Erspartes, Wertschriften, Säule 3a) – Pensionskassengeld zählt nicht zu diesen 10 %.
  • Tragbarkeit rechnen: kalkulatorischer Zins 5 %, plus rund 1 % Nebenkosten/Unterhalt, plus Amortisation – die Summe sollte etwa einen Drittel (~33 %) des Bruttoeinkommens nicht übersteigen.
  • Amortisation einplanen: die zweite Hypothek (Teil über zwei Dritteln des Werts) muss in der Regel innert 15 Jahren oder bis zur Pensionierung zurückgezahlt werden.
  • Kaufnebenkosten und Steuern budgetieren: Notariat, Grundbuch und – je nach Kanton – Handänderungssteuer.

Worauf es ankommt

In der Schweiz finanzieren Käuferinnen und Käufer ihr Eigenheim fast immer mit einer Hypothek der Bank und einem Teil Eigenmitteln. Zwei Hürden entscheiden über die Finanzierung: die Eigenmittel und die Tragbarkeit. Eigenmittel: Die Bank belehnt eine selbstgenutzte Liegenschaft mit höchstens 80 % ihres Werts. Die restlichen mindestens 20 % bringst du selbst ein. Wichtig ist die Unterscheidung: Mindestens 10 % des Werts müssen «harte» Eigenmittel sein – Erspartes, Wertschriften oder Guthaben der Säule 3a. Geld aus der Pensionskasse (2. Säule) lässt sich für den darüber hinausgehenden Teil vorbeziehen oder verpfänden, zählt aber nicht zu diesen 10 %. Tragbarkeit: Damit die Finanzierung auch bei steigenden Zinsen nicht kippt, rechnen Banken mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 %, nicht mit dem aktuellen, tieferen Marktzins. Dazu kommen rund 1 % des Werts für Nebenkosten und Unterhalt sowie die Amortisation. Diese kalkulatorischen Wohnkosten sollen etwa einen Drittel (~33 %) des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Amortisation: Die erste Hypothek (bis rund zwei Drittel des Werts) muss nicht zwingend zurückgezahlt werden. Die zweite Hypothek – der Teil zwischen zwei Dritteln und 80 % – ist in der Regel innert 15 Jahren oder bis zur Pensionierung zu amortisieren. Steuern und Nebenkosten: Beim Kauf fallen Notariats- und Grundbuchkosten an, dazu in vielen Kantonen die Handänderungssteuer auf dem Kaufpreis. Die Sätze sind kantonal sehr unterschiedlich: Zürich hat die Handänderungssteuer abgeschafft und verlangt nur noch geringe Gebühren; Schwyz erhebt als einziger Kanton überhaupt keine Handänderungssteuer und keine entsprechenden Gebühren. Andere Kantone bewegen sich grob im Bereich von rund 1 % bis 3 % des Kaufpreises, teils mit Erleichterungen für selbstbewohntes Eigentum. Prüfe immer den Tarif deines konkreten Kantons. Eigenmietwert: Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, muss heute einen fiktiven Mietwert als Einkommen versteuern. Diese Besteuerung wird abgeschafft – die Reform wurde am 28. September 2025 angenommen und tritt am 1. Januar 2029 in Kraft. Bis dahin gilt das alte System weiter.

RechenbeispielBeispiel zur Tragbarkeit: Kaufpreis 1 000 000 CHF, Eigenmittel 200 000 CHF (20 %), Hypothek 800 000 CHF. Kalkulatorischer Zins: 800 000 × 5 % = 40 000 CHF/Jahr. Nebenkosten/Unterhalt: 1 000 000 × 1 % = 10 000 CHF/Jahr. Amortisation der zweiten Hypothek (von 666 666 auf 800 000, also rund 133 000 CHF über 15 Jahre) ≈ 8 900 CHF/Jahr. Total ≈ 58 900 CHF/Jahr. Damit dies höchstens ein Drittel ist, braucht es ein Bruttoeinkommen von rund 177 000 CHF. (Vereinfachtes Rechenbeispiel, keine Zusicherung einer Bank.)
Spiel deine Zahlen zuerst durch, bevor du Objekte besichtigst: Nutze den Kontoo-Hypothekenrechner (/mortgage-calculator) für Eigenmittel und Tragbarkeit und prüfe die kantonalen Steuern beim Steueramt deines Wohnkantons.

Im Detail

Erste und zweite Hypothek

Banken teilen die Hypothek oft in zwei Tranchen: die erste bis rund zwei Drittel des Werts (muss nicht zwingend amortisiert werden) und die zweite vom Drittel bis 80 %. Nur die zweite Hypothek unterliegt der Amortisationspflicht – in der Regel innert 15 Jahren oder bis zur Pensionierung.

Direkte und indirekte Amortisation

Bei direkter Amortisation zahlst du die Schuld laufend zurück. Bei indirekter Amortisation fliesst das Geld stattdessen in die Säule 3a, die später an die Hypothek geht. Welche Variante steuerlich günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab – und ändert sich teils mit der Eigenmietwert-Reform ab 2029.

Handänderungssteuer ist kantonal

Ob und wie viel Handänderungssteuer anfällt, hängt vollständig vom Kanton ab. Manche Kantone haben sie abgeschafft, andere erheben sie auf dem Kaufpreis, teils mit Freibeträgen für selbstbewohntes Eigentum. Rechne die Kosten deines konkreten Kantons in dein Budget ein.

Checkliste

  • Habe ich mindestens 20 % Eigenmittel, davon mindestens 10 % «hart» (nicht aus der Pensionskasse)?
  • Bleiben die kalkulatorischen Wohnkosten (5 % Zins + ~1 % Nebenkosten + Amortisation) unter rund einem Drittel meines Bruttoeinkommens?
  • Habe ich die Handänderungssteuer und die Notariats-/Grundbuchkosten meines Kantons eingerechnet?
  • Ist mir klar, dass der Eigenmietwert erst ab 2029 wegfällt und bis dahin weiter zu versteuern ist?

Häufige Irrtümer

Irrtum: «Ich kann das ganze Eigenkapital aus der Pensionskasse holen.»

Stimmt: Nein. Mindestens 10 % des Werts müssen aus «harten» Eigenmitteln stammen (Erspartes, Wertschriften, Säule 3a). Pensionskassengeld deckt nur den Teil darüber hinaus.

Irrtum: «Wenn der aktuelle Zins tief ist, ist die Hypothek automatisch tragbar.»

Stimmt: Die Tragbarkeit wird mit einem kalkulatorischen Zins von 5 % gerechnet, nicht mit dem aktuellen Marktzins. So bleibt die Finanzierung auch bei steigenden Zinsen belastbar.

Häufige Fragen

Wie viel Eigenkapital brauche ich für ein Eigenheim in der Schweiz?

Mindestens 20 % des Belehnungswerts. Davon müssen mindestens 10 % aus «harten» Eigenmitteln stammen (Ersparnisse, Wertschriften, Säule 3a). Pensionskassengeld (2. Säule) kann für den Rest vorbezogen oder verpfändet werden, deckt aber nicht die geforderten 10 %.

Was bedeutet die 33-Prozent-Regel?

Die laufenden Wohnkosten – gerechnet mit einem kalkulatorischen Zins von 5 %, rund 1 % für Nebenkosten/Unterhalt und der Amortisation – sollen etwa einen Drittel deines Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Das ist ein Stresstest für steigende Zinsen, kein aktueller Zinssatz.

Wird der Eigenmietwert abgeschafft?

Ja. Volk und Stände haben am 28. September 2025 die Reform angenommen; der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Bis dahin ist der Eigenmietwert weiterhin als Einkommen zu versteuern. Mit der Reform entfallen für selbstgenutztes Wohneigentum auch die meisten Unterhalts- und Schuldzinsenabzüge.

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