Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass Kontoo von möglichst vielen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von Fähigkeiten oder Hilfsmitteln.
Stand dieser Erklärung: Juni 2026 · erstellt auf Basis einer Selbstbewertung.
Unser Ziel
Kontoo soll den Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Stufe AA entsprechen. Barrierefreiheit ist fester Bestandteil unserer Entwicklung: Jede Änderung wird auch daraufhin geprüft.
Stand der Vereinbarkeit
Nach unserer Selbsteinschätzung ist Kontoo weitgehend konform mit der WCAG 2.1 auf Stufe AA. „Weitgehend konform“ bedeutet, dass einzelne Inhalte in Teilen noch nicht vollständig den Anforderungen entsprechen können.
Was wir für Barrierefreiheit tun
- Bedienung per Tastatur: Alle interaktiven Elemente sind mit der Tastatur erreichbar; der Tastatur-Fokus ist sichtbar.
- Screenreader: Sinnvolle Beschriftungen, ARIA-Rollen und Live-Bereiche für aktualisierte Werte (z. B. Salden).
- Kontrast & Schrift: Wir achten auf ausreichende Farbkontraste und gut lesbare, skalierbare Schrift; ein dunkles Design wird automatisch unterstützt.
- Bewegung: Animationen werden reduziert, sobald das System „weniger Bewegung“ signalisiert
(
prefers-reduced-motion). - Responsiv: Die Oberfläche funktioniert vom großen Bildschirm bis zum Smartphone und bei vergrößerter Darstellung.
- Sprache: Die Inhalte sind in Deutsch, Englisch und Spanisch verfügbar und korrekt ausgezeichnet.
- Datenschutz inklusive: Da Kontoo ohne Konto und ohne externe Skripte läuft, gibt es keine fremden Inhalte, die die Barrierefreiheit beeinträchtigen könnten.
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können einzelne Bereiche noch Barrieren enthalten – etwa komplexe Diagramme, die noch nicht in allen Teilen als Textalternative aufbereitet sind. Wir arbeiten daran, solche Punkte zu beheben.
Barriere melden & Feedback
Ist dir eine Barriere aufgefallen oder brauchst du eine Information in einem anderen Format? Schreib uns – wir reagieren so schnell wie möglich:
tap & type UG (haftungsbeschränkt)
E-Mail: [email protected]
Anschrift & weitere Kontaktdaten: siehe Impressum
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir auf deine Rückmeldung nicht zufriedenstellend reagieren, kannst du dich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle nach dem BFSG wenden. In Deutschland ist dafür die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.