Vorsorge & Sparen in der Schweiz: das 3-Säulen-System
Die Schweizer Altersvorsorge ruht auf drei Säulen: der staatlichen AHV, der beruflichen Pensionskasse (BVG) und der privaten Säule 3a/3b. Zusammen sollen sie den gewohnten Lebensstandard im Alter sichern. Dieses Kapitel erklärt sachlich, wie die Säulen zusammenwirken und wo du selbst etwas bewegen kannst. Es ist Bildung, keine Beratung – volatile Zahlen sind gerundet und auf Stand 2026; im Zweifel die offizielle Quelle prüfen.
- 1. Säule (AHV): Sie deckt das Existenzminimum. Die Beiträge laufen automatisch über den Lohn; die spätere Rente hängt von Beitragsjahren und Durchschnittseinkommen ab.
- 2. Säule (Pensionskasse/BVG): Ab einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle (rund CHF 22 680) bist du obligatorisch versichert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam ein.
- 3. Säule a (gebundene Vorsorge): Freiwillig, aber steuerlich gefördert. Einzahlungen sind bis zum Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
- 3. Säule b (freie Vorsorge): Frei verfügbares Sparen ohne die Bindungsregeln der 3a – etwa Sparkonto, Wertschriften oder bestimmte Versicherungen.
Worauf es ankommt
Das Drei-Säulen-Prinzip ist in der Bundesverfassung verankert. Die erste Säule (AHV) funktioniert im Umlageverfahren: Erwerbstätige finanzieren die heutigen Renten. Sie ist obligatorisch und beginnt für alle ab dem 21. Lebensjahr (für Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag). Für die volle Maximalrente braucht es eine lückenlose Beitragsdauer von 44 Jahren und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von rund CHF 90 720.
Die zweite Säule (berufliche Vorsorge, BVG) ist eine kapitalgedeckte Sparlösung über die Pensionskasse des Arbeitgebers. Obligatorisch versichert ist, wer mehr als die Eintrittsschwelle von rund CHF 22 680 pro Jahr verdient. Vom Lohn wird ein Koordinationsabzug (2026 rund CHF 26 460) abgezogen; der Rest ergibt den koordinierten Lohn. Im obligatorischen Teil gelten ein BVG-Mindestzinssatz von 1,25 % und ein Umwandlungssatz von 6,8 %. Die 2024 abgelehnte BVG-Reform änderte daran nichts – die Eckwerte bleiben vorerst bestehen.
Die dritte Säule ist freiwillig. Die Säule 3a (gebundene Vorsorge) ist steuerlich gefördert: Einzahlungen mindern das steuerbare Einkommen, dafür ist das Geld bis kurz vor der Pensionierung gebunden (Ausnahmen u. a. Wohneigentum, Selbständigkeit, Wegzug). Neu kann ab 2026 eine Beitragslücke ab dem Jahr 2025 innerhalb von zehn Jahren nachgezahlt werden – aber nur, wenn der reguläre Jahresbeitrag bereits voll geleistet wurde. Die Säule 3b ist freies Sparen ohne diese Bindung und ohne den speziellen Steuerabzug.