Kurz gesagt: Die Schweiz kennt drei Säulen: Die AHV (1. Säule) sichert den Grundbedarf, die Pensionskasse (2. Säule, BVG) baut darauf auf, und die private Säule 3a/3b (3. Säule) schliesst die Lücke. Für 2026 beträgt die AHV-Maximalrente für Einzelpersonen rund CHF 2 520 pro Monat (Minimalrente rund CHF 1 260); ab 2026 wird zusätzlich eine 13. AHV-Rente ausbezahlt. In die steuerbegünstigte Säule 3a dürfen Angestellte mit Pensionskasse 2026 maximal CHF 7 258 einzahlen.
Vorsorge & Sparen in der Schweiz: das 3-Säulen-System
Die Schweizer Altersvorsorge ruht auf drei Säulen: der staatlichen AHV, der beruflichen Pensionskasse (BVG) und der privaten Säule 3a/3b. Zusammen sollen sie den gewohnten Lebensstandard im Alter sichern. Dieses Kapitel erklärt sachlich, wie die Säulen zusammenwirken und wo du selbst etwas bewegen kannst. Es ist Bildung, keine Beratung – volatile Zahlen sind gerundet und auf Stand 2026; im Zweifel die offizielle Quelle prüfen.
1. Säule (AHV): Sie deckt das Existenzminimum. Die Beiträge laufen automatisch über den Lohn; die spätere Rente hängt von Beitragsjahren und Durchschnittseinkommen ab.
2. Säule (Pensionskasse/BVG): Ab einem Jahreslohn über der Eintrittsschwelle (rund CHF 22 680) bist du obligatorisch versichert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam ein.
3. Säule a (gebundene Vorsorge): Freiwillig, aber steuerlich gefördert. Einzahlungen sind bis zum Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
3. Säule b (freie Vorsorge): Frei verfügbares Sparen ohne die Bindungsregeln der 3a – etwa Sparkonto, Wertschriften oder bestimmte Versicherungen.
Worauf es ankommt
Das Drei-Säulen-Prinzip ist in der Bundesverfassung verankert. Die erste Säule (AHV) funktioniert im Umlageverfahren: Erwerbstätige finanzieren die heutigen Renten. Sie ist obligatorisch und beginnt für alle ab dem 21. Lebensjahr (für Nichterwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag). Für die volle Maximalrente braucht es eine lückenlose Beitragsdauer von 44 Jahren und ein durchschnittliches Jahreseinkommen von rund CHF 90 720.
Die zweite Säule (berufliche Vorsorge, BVG) ist eine kapitalgedeckte Sparlösung über die Pensionskasse des Arbeitgebers. Obligatorisch versichert ist, wer mehr als die Eintrittsschwelle von rund CHF 22 680 pro Jahr verdient. Vom Lohn wird ein Koordinationsabzug (2026 rund CHF 26 460) abgezogen; der Rest ergibt den koordinierten Lohn. Im obligatorischen Teil gelten ein BVG-Mindestzinssatz von 1,25 % und ein Umwandlungssatz von 6,8 %. Die 2024 abgelehnte BVG-Reform änderte daran nichts – die Eckwerte bleiben vorerst bestehen.
Die dritte Säule ist freiwillig. Die Säule 3a (gebundene Vorsorge) ist steuerlich gefördert: Einzahlungen mindern das steuerbare Einkommen, dafür ist das Geld bis kurz vor der Pensionierung gebunden (Ausnahmen u. a. Wohneigentum, Selbständigkeit, Wegzug). Neu kann ab 2026 eine Beitragslücke ab dem Jahr 2025 innerhalb von zehn Jahren nachgezahlt werden – aber nur, wenn der reguläre Jahresbeitrag bereits voll geleistet wurde. Die Säule 3b ist freies Sparen ohne diese Bindung und ohne den speziellen Steuerabzug.
RechenbeispielBeispiel Säule 3a (Stand 2026, vereinfacht): Eine angestellte Person mit Pensionskasse zahlt den Maximalbetrag von CHF 7 258 ein. Bei einem Grenzsteuersatz von rund 25 % spart das im Einzahlungsjahr etwa CHF 1 815 Steuern. Beim späteren Bezug fällt eine separate, reduzierte Kapitalbezugssteuer an – kantonal sehr unterschiedlich, grob im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die Zahlen sind illustrativ; dein effektiver Steuersatz hängt von Wohnort und Einkommen ab.
Plane deine Sparquote und den langfristigen Vermögensaufbau mit dem Kontoo-FIRE-Rechner (/fire-calculator). Deine persönliche Renteninfo erhältst du über das offizielle Portal der Ausgleichskasse bzw. AHV/IV (ahv-iv.ch).
Im Detail
Warum kantonale Unterschiede so wichtig sind
Einkommens-, Vermögens- und Kapitalbezugssteuern werden in der Schweiz weitgehend kantonal und kommunal festgelegt. Sowohl der Spareffekt einer 3a-Einzahlung als auch die Steuer beim späteren Bezug variieren daher je nach Wohnort spürbar. Bei grösseren Beträgen kann der Unterschied zwischen Kantonen erheblich sein – ein Steuervergleich vor dem Bezug lohnt sich.
Die 13. AHV-Rente ab 2026
Auf Basis der Volksabstimmung von 2024 wird ab 2026 eine 13. AHV-Rente ausgerichtet. Sie entspricht grob einer zusätzlichen Monatsrente und wird einmalig im Dezember ausbezahlt. Sie stärkt die erste Säule, ersetzt aber den Aufbau über zweite und dritte Säule nicht.
Frühpensionierung und Vorbezug
AHV und Pensionskasse erlauben in Grenzen einen Vorbezug bzw. Aufschub, was die monatliche Rente lebenslang senkt oder erhöht. Die dritte Säule kann eine Frühpensionierung überbrücken. Wer früh in Rente will, sollte die Lücke bis zum ordentlichen Rentenalter konkret durchrechnen – etwa mit einem Sparplan-Rechner.
Checkliste
Bin ich bei der Pensionskasse (2. Säule) korrekt versichert und kenne ich meinen Vorsorgeausweis?
Schöpfe ich den jährlichen Säule-3a-Maximalbetrag (2026: CHF 7 258 mit Pensionskasse) aus, soweit es mein Budget erlaubt?
Habe ich geprüft, ob ein gestaffelter 3a-Bezug über mehrere Konten/Jahre die Steuerprogression senkt?
Kenne ich die ungefähren Kapitalbezugssteuern in meinem Wohnkanton?
Häufige Irrtümer
Irrtum: Die AHV allein reicht für den gewohnten Lebensstandard.
Stimmt: Die AHV deckt nur den Grundbedarf. Selbst die Maximalrente von rund CHF 2 520 pro Monat (2026) liegt deutlich unter vielen Erwerbseinkommen – deshalb die zweite und dritte Säule.
Irrtum: Säule-3a-Einzahlungen sind komplett steuerfrei.
Stimmt: Die Einzahlung mindert das steuerbare Einkommen, aber bei der Auszahlung fällt eine reduzierte Kapitalbezugssteuer an. Der Vorteil ist der niedrigere Satz und die Progressionsglättung, nicht völlige Steuerfreiheit.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?
Angestellte mit Pensionskasse dürfen 2026 maximal CHF 7 258 einzahlen. Selbständige ohne Pensionskasse dürfen 20 % des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens rund CHF 36 288. Der einbezahlte Betrag ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar (Stand 2026; im Zweifel offizielle Quelle prüfen).
Wie hoch ist die AHV-Rente 2026?
Bei lückenloser Beitragsdauer liegt die maximale Einzelrente bei rund CHF 2 520 pro Monat, die Minimalrente bei rund CHF 1 260. Für Ehepaare ist die Summe auf rund CHF 3 780 plafoniert. Ab 2026 kommt eine 13. AHV-Rente dazu (Auszahlung im Dezember).
Werden die 3a-Gelder bei der Auszahlung besteuert?
Ja. Das Kapital wird bei Bezug getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert. Die Höhe ist stark kantonal verschieden (grob im Bereich von wenigen Prozent). Ein gestaffelter Bezug über mehrere Jahre kann die Progression dämpfen.