Einkommenssteuer in der Schweiz: Grundlagen
Die Einkommenssteuer wird in der Schweiz auf drei Ebenen erhoben: vom Bund, vom Kanton und von der Gemeinde. Weil Kantone und Gemeinden ihre Sätze selbst festlegen, hängt die Höhe stark vom Wohnort ab. Dieses Kapitel erklärt die Grundbegriffe – die direkte Bundessteuer, die kantonale und kommunale Steuer, die Progression und die Quellensteuer für viele zugezogene Personen. Es ist eine Bildungsübersicht, keine Steuerberatung.
- Drei Ebenen verstehen: Auf dein steuerbares Einkommen zahlst du direkte Bundessteuer (gesamtschweizerisch gleich) sowie Kantons- und Gemeindesteuer (je nach Wohnort sehr unterschiedlich). Oft kommt eine Kirchensteuer dazu.
- Steuerbares Einkommen ermitteln: Vom Bruttoeinkommen werden Abzüge subtrahiert (z. B. Berufsauslagen, Säule 3a, Versicherungsprämien, Kinderabzüge). Nur der Rest wird besteuert.
- Progression beachten: Auf allen Ebenen steigt der Steuersatz mit dem Einkommen. Höhere Einkommen werden anteilig stärker belastet.
- Verfahren klären: Die meisten reichen eine Steuererklärung ein. Viele Ausländerinnen und Ausländer mit Bewilligung B oder L zahlen stattdessen die Quellensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn abzieht.
Worauf es ankommt
Das Schweizer Einkommenssteuersystem ist föderal aufgebaut. Drei Ebenen greifen auf dasselbe Einkommen zu: der Bund über die direkte Bundessteuer, der Kanton über die Kantonssteuer und die Gemeinde über die Gemeindesteuer. In vielen Gemeinden kommt für Mitglieder einer Landeskirche zusätzlich eine Kirchensteuer hinzu. Die direkte Bundessteuer ist in der ganzen Schweiz gleich. Sie ist progressiv ausgestaltet, beginnt bei tiefen Einkommen nahe null und steigt bis zu einem Höchstsatz von 11,5 %, der erst bei sehr hohen Einkommen (mehreren hunderttausend CHF) erreicht wird. Für Alleinstehende und Verheiratete gelten getrennte Tarife; Verheiratete werden gemeinsam veranlagt. Kantons- und Gemeindesteuern machen in der Regel den grösseren Teil der Steuerrechnung aus. Hier liegt auch der grösste Unterschied: Jeder Kanton und jede Gemeinde setzt eigene Sätze fest. Dasselbe Einkommen kann deshalb in einer steuergünstigen Gemeinde deutlich weniger kosten als in einer teuren – ein Vergleich über den Wohnort lohnt sich. Besteuert wird nicht das Bruttoeinkommen, sondern das steuerbare Einkommen: Bruttoeinkommen minus zulässige Abzüge wie Berufsauslagen, Beiträge an die steuerbegünstigte Säule 3a, Versicherungsprämien oder Kinderabzüge. Wer Abzüge nutzt, senkt die Bemessungsgrundlage. Die Quellensteuer ist ein eigenes Verfahren für viele zugezogene Erwerbstätige. Statt einer Steuererklärung zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab und liefert sie ab. Der konkrete Satz richtet sich nach einem Tarifcode, der von Zivilstand, Kinderzahl und Einkommen abhängt, und spiegelt die kantonale Belastung wider.