Grundlagen der Einkommensteuer in Luxemburg
In Luxemburg folgt die Einkommensteuer (impôt sur le revenu) einem progressiven Tarif: Je höher das Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz. Ihre Familiensituation bestimmt Ihre Steuerklasse (1, 1a oder 2). Bei Arbeitnehmern und Rentnern wird die Steuer in der Regel direkt vom Gehalt einbehalten (Quellensteuer, retenue à la source). Hinzu kommen Sozialbeiträge (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung). Dieses Kapitel erklärt diese Bausteine neutral. Die Zahlen entsprechen dem Stand 2026; im Zweifel prüfen Sie bitte stets die offiziellen Quellen.
- Bestimmen Sie Ihre Steuerklasse: Klasse 1 (alleinstehend ohne Kind), Klasse 1a (Alleinerziehende, Verwitwete oder Personen ab 65 Jahren) oder Klasse 2 (Verheiratete / Partner mit Zusammenveranlagung).
- Wenden Sie den progressiven Tarif an: Die ersten rund 13.000 € zu versteuerndes Einkommen sind mit 0 % belastet, danach steigen die Sätze in Stufen von 8 % bis zu einem Spitzensatz von 42 % (Stand 2026).
- Rechnen Sie den Beitrag zum Beschäftigungsfonds (Solidaritätssteuer) hinzu: 7 %, bzw. 9 % auf den Teil über 150.000 € (Klasse 1/1a) oder 300.000 € (Klasse 2).
- Berücksichtigen Sie die getrennt vom Gehalt einbehaltenen Sozialbeiträge: Krankenversicherung ~3,05 %, Rente ~8,50 % und Pflege ~1,40 % (Stand 2026).
Worauf es ankommt
Die luxemburgische Einkommensteuer beruht auf einem progressiven Tarif mit vielen Stufen. Die ersten Euro des zu versteuernden Einkommens bleiben steuerfrei (rund 13.000 € im Jahr 2026), danach wird jede weitere Stufe mit einem steigenden Satz belastet, von 8 % bis zu maximal 42 %. Hilfreich ist die Unterscheidung zwischen Grenzsteuersatz (gilt für die oberste Einkommensstufe) und Durchschnittssatz (Gesamtsteuer geteilt durch das Einkommen): Der Durchschnittssatz liegt deutlich unter dem Grenzsteuersatz.
Die Steuerklasse passt das Ergebnis an die Familiensituation an. Klasse 2, für verheiratete oder verpartnerte Paare mit Zusammenveranlagung, ist meist am günstigsten; Klasse 1 gilt für Alleinstehende ohne Kind; Klasse 1a deckt unter anderem Alleinerziehende, Verwitwete und Personen ab 65 Jahren ab.
Zur Grundsteuer kommt der Beitrag zum Beschäftigungsfonds (oft Solidaritätssteuer genannt): 7 % der Steuer, erhöht auf 9 % für den Teil des Einkommens oberhalb hoher Schwellen (150.000 € in Klasse 1/1a, 300.000 € in Klasse 2).
Unabhängig von der Steuer zahlen Arbeitnehmer Sozialbeiträge: Krankenversicherung über die CNS (~3,05 %), Rentenversicherung (~8,50 % seit 2026) und Pflegeversicherung (~1,40 %). Eine Reform zur Vereinheitlichung der Steuerklassen ist für die kommenden Jahre angekündigt (etwa 2028); bis dahin gelten die hier beschriebenen Regeln. Stand 2026 — im Zweifel offizielle Quellen prüfen.