Wissen › Vorsorge & Sparen (Luxemburg)

Kurz gesagt: Das luxemburgische System kombiniert drei Säulen: die gesetzliche CNAP-Rente (Umlageverfahren, gesetzliches Alter 65), die betrieblichen Zusatzregime und die individuelle Altersvorsorge nach Art. 111bis LIR, deren Prämien seit 2026 bis zu 4 500 € pro Person und Jahr absetzbar sind.

Vorsorge und Altersersparnis in Luxemburg: die drei Säulen

In Luxemburg ruht die Altersvorsorge auf drei Säulen: der gesetzlichen Rente der CNAP (1. Säule), den betrieblichen Zusatzregimen (2. Säule) und der individuellen, steuerlich absetzbaren Altersvorsorge (3. Säule, Art. 111bis LIR). Wer das Zusammenspiel versteht, kann sein künftiges Einkommen besser abschätzen und entscheiden, wie viel zu sparen ist. Dieses Kapitel ist eine Orientierung zur Bildung, keine persönliche Beratung.

  • Säule 1 — gesetzliche Rente (CNAP): Umlageverfahren, verpflichtend. Gesamtbeitrag rund 24 bis 25,5 % des Bruttolohns (Reform 2026), nahezu gleichmäßig auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat verteilt. Gesetzliches Alter: 65 Jahre.
  • Säule 2 — betriebliches Zusatzregime: vom Arbeitgeber eingerichtet, freiwillig. Die Einzahlungen des Betriebs bilden ein Kapital oder eine Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
  • Säule 3 — individuelle Altersvorsorge (Art. 111bis LIR): privater Vertrag, den Sie selbst abschließen. Die Prämien sind seit 2026 als Sonderausgaben bis zu 4 500 € pro Person und Jahr absetzbar.
  • Säulen kombinieren: gesetzliche Rente schätzen, eine etwaige 2. Säule addieren und je nach Sparfähigkeit und Einkommensziel mit der 3. Säule ergänzen.

Worauf es ankommt

Die 1. Säule, die gesetzliche Rente, wird von der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) verwaltet. Sie ist ein Umlageverfahren: Die Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren die laufenden Renten. Der Gesamtbeitrag liegt nach der 2026 in Kraft getretenen Reform bei rund 24 bis 25,5 % des Bruttolohns, nahezu gleichmäßig auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat verteilt. Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre; ein vorgezogener Bezug ist mit 60 Jahren (480 Versicherungsmonate aller Arten) oder mit 57 Jahren (480 Monate Pflichtversicherung) möglich. Für einen Anspruch sind mindestens 10 Versicherungsjahre erforderlich. Bei einer vollständigen Laufbahn von 40 Jahren beträgt die Mindestrente rund 2 436 € brutto pro Monat (Stand 01.06.2026), während die Höchstrente bei etwa 11 800 bis 12 000 € brutto pro Monat gedeckelt ist. Die 2. Säule umfasst die vom Arbeitgeber eingerichteten Zusatzregime: freiwillig, fügen sie ein betriebliches Kapital oder eine Rente hinzu. Die 3. Säule ist die individuelle Altersvorsorge nach Art. 111bis LIR: ein privater Vertrag, dessen Prämien seit 2026 bis zu 4 500 € pro Person und Jahr absetzbar sind (zuvor 3 200 €). Bei Fälligkeit gilt eine begünstigte Besteuerung (50 % Befreiung auf Renten / ermäßigter Steuersatz). Stand 2026 — im Zweifel die offizielle Quelle prüfen.

RechenbeispielBeispielhafte Illustration der 3. Säule: Ein Steuerpflichtiger zahlt 2026 4 500 € in einen Vertrag nach Art. 111bis und setzt sie voll als Sonderausgaben ab. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % beträgt die Steuerersparnis rund 1 800 € im Jahr (4 500 € × 40 %). Bei einem Paar, in dem jeder 4 500 € einzahlt, liegt das kumulierte Limit bei 9 000 €. Diese Rechnung ist eine Veranschaulichung, kein Renditeversprechen: Ihr tatsächlicher Steuersatz und Ihre persönliche Lage bestimmen den effektiven Vorteil.
Schätzen Sie die Lücke zwischen erwarteter Rente und Wunscheinkommen mit dem Kontoo-Rechner (/fire-calculator) und prüfen Sie die genauen Bedingungen der 3. Säule auf dem offiziellen Portal impotsdirects.public.lu. Die Beträge ändern sich jährlich.

Im Detail

Umlageverfahren vs. Kapitaldeckung

Die 1. Säule funktioniert im Umlageverfahren: laufende Beiträge zahlen laufende Renten. Die Säulen 2 und 3 sind stärker kapitalgedeckt: Ihre Ersparnisse werden angelegt und bilden ein eigenes Kapital. Diese Streuung verringert die Abhängigkeit von einem einzigen Finanzierungsmechanismus.

Kernbedingungen des Art.-111bis-Vertrags

Mindestlaufzeit 10 Jahre, Abschluss bis zum Tag vor dem 65. Geburtstag möglich, Auszahlung zwischen 60 und 75 Jahren, vorzeitige Auszahlung nur bei schwerer Krankheit oder Invalidität. Prüfen Sie Gebühren und Bedingungen vor dem Abschluss sorgfältig.

Reform 2026

Die 2026 in Kraft getretene Reform passt den Beitragssatz an und führt unter anderem eine progressive (gleitende) Rente sowie eine flexiblere Anrechnung von Studienjahren ein. Die Parameter entwickeln sich weiter: Schauen Sie regelmäßig in die offiziellen Portale.

Checkliste

  • Die drei Säulen kennen: gesetzliche CNAP-Rente, betriebliches Zusatzregime, individuelle Altersvorsorge (Art. 111bis LIR).
  • Ihr mögliches Eintrittsalter prüfen (65 gesetzlich; 60 oder 57 vorgezogen je nach Versicherungsmonaten).
  • Erwartete Rente und die Lücke zum Wunscheinkommen abschätzen.
  • Falls sinnvoll, die 3. Säule innerhalb der 4 500 € absetzbar pro Person und Jahr optimieren.

Häufige Irrtümer

Irrtum: Die gesetzliche Rente reicht, um meinen Lebensstandard zu halten.

Stimmt: Die gesetzliche Rente ersetzt einen Teil des Einkommens, aber nicht das Ganze. Die Säulen 2 und 3 dienen genau der Ergänzung; die Lücke müssen Sie für Ihre Lage selbst abschätzen.

Irrtum: Das absetzbare Limit der 3. Säule beträgt weiterhin 3 200 €.

Stimmt: Seit dem Steuerjahr 2026 ist das Limit nach Art. 111bis LIR auf 4 500 € pro Person und Jahr gestiegen. Stand 2026 — im Zweifel die offizielle Quelle prüfen.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich 2026 für einen Altersvorsorgevertrag absetzen?

Bis zu 4 500 € pro Steuerpflichtigem und Jahr als Sonderausgaben (Art. 111bis LIR). Ein Paar mit je eigenem Vertrag kann somit insgesamt 9 000 € erreichen. Stand 2026 — im Zweifel die offizielle Quelle prüfen.

Ab welchem Alter erhalte ich die gesetzliche Rente in Luxemburg?

Das gesetzliche Alter beträgt 65 Jahre. Eine vorgezogene Rente ist mit 60 Jahren möglich (mit 480 Versicherungsmonaten aller Arten) oder mit 57 Jahren (mit 480 Monaten Pflichtversicherung). Für einen Anspruch sind mindestens 10 Versicherungsjahre nötig.

Wann kann ich die Ersparnisse der 3. Säule beziehen?

Der Vertrag muss mindestens 10 Jahre laufen, die Auszahlung erfolgt frühestens mit 60 und spätestens mit 75 Jahren. Das Kapital kann einmalig, in jährlichen Teilbeträgen, als monatliche Leibrente oder kombiniert ausgezahlt werden. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur bei schwerer Krankheit oder Invalidität zulässig.

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