Vorsorge und Altersersparnis in Luxemburg: die drei Säulen
In Luxemburg ruht die Altersvorsorge auf drei Säulen: der gesetzlichen Rente der CNAP (1. Säule), den betrieblichen Zusatzregimen (2. Säule) und der individuellen, steuerlich absetzbaren Altersvorsorge (3. Säule, Art. 111bis LIR). Wer das Zusammenspiel versteht, kann sein künftiges Einkommen besser abschätzen und entscheiden, wie viel zu sparen ist. Dieses Kapitel ist eine Orientierung zur Bildung, keine persönliche Beratung.
- Säule 1 — gesetzliche Rente (CNAP): Umlageverfahren, verpflichtend. Gesamtbeitrag rund 24 bis 25,5 % des Bruttolohns (Reform 2026), nahezu gleichmäßig auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat verteilt. Gesetzliches Alter: 65 Jahre.
- Säule 2 — betriebliches Zusatzregime: vom Arbeitgeber eingerichtet, freiwillig. Die Einzahlungen des Betriebs bilden ein Kapital oder eine Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rente.
- Säule 3 — individuelle Altersvorsorge (Art. 111bis LIR): privater Vertrag, den Sie selbst abschließen. Die Prämien sind seit 2026 als Sonderausgaben bis zu 4 500 € pro Person und Jahr absetzbar.
- Säulen kombinieren: gesetzliche Rente schätzen, eine etwaige 2. Säule addieren und je nach Sparfähigkeit und Einkommensziel mit der 3. Säule ergänzen.
Worauf es ankommt
Die 1. Säule, die gesetzliche Rente, wird von der Nationalen Rentenversicherungskasse (CNAP) verwaltet. Sie ist ein Umlageverfahren: Die Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren die laufenden Renten. Der Gesamtbeitrag liegt nach der 2026 in Kraft getretenen Reform bei rund 24 bis 25,5 % des Bruttolohns, nahezu gleichmäßig auf Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Staat verteilt. Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre; ein vorgezogener Bezug ist mit 60 Jahren (480 Versicherungsmonate aller Arten) oder mit 57 Jahren (480 Monate Pflichtversicherung) möglich. Für einen Anspruch sind mindestens 10 Versicherungsjahre erforderlich. Bei einer vollständigen Laufbahn von 40 Jahren beträgt die Mindestrente rund 2 436 € brutto pro Monat (Stand 01.06.2026), während die Höchstrente bei etwa 11 800 bis 12 000 € brutto pro Monat gedeckelt ist. Die 2. Säule umfasst die vom Arbeitgeber eingerichteten Zusatzregime: freiwillig, fügen sie ein betriebliches Kapital oder eine Rente hinzu. Die 3. Säule ist die individuelle Altersvorsorge nach Art. 111bis LIR: ein privater Vertrag, dessen Prämien seit 2026 bis zu 4 500 € pro Person und Jahr absetzbar sind (zuvor 3 200 €). Bei Fälligkeit gilt eine begünstigte Besteuerung (50 % Befreiung auf Renten / ermäßigter Steuersatz). Stand 2026 — im Zweifel die offizielle Quelle prüfen.