Immobilie & Wohnen in Österreich: Was der Kauf wirklich kostet
Beim Immobilienkauf ist der Kaufpreis nur der Anfang. Steuern, Gebühren und Honorare machen in Österreich noch einmal rund ein Zehntel des Preises aus, dazu kommt die Finanzierung mit Eigenmitteln. Wer diese Posten von Anfang an einplant, erlebt beim Notartermin keine böse Überraschung. Hier bekommst du einen sachlichen Überblick über die wichtigsten Kostenblöcke und die aktuellen Spielregeln der Banken.
- Kaufnebenkosten realistisch ansetzen: Rechne mit rund 10 bis 12 % des Kaufpreises zusätzlich, wenn ein Makler beteiligt ist, und etwa 6 bis 7 % beim Direktkauf ohne Makler.
- Steuer und Gebühren trennen: Grunderwerbsteuer (3,5 %) geht an den Bund, die Grundbuch-Eintragungsgebühr (1,1 %) und die Pfandrechtseintragung (1,2 %) sind Gerichtsgebühren.
- Eigenmittel sichern: Plane als Faustregel rund 20 % Eigenkapital für die Finanzierung ein, plus die Nebenkosten, die der Kredit meist nicht abdeckt.
- Laufende Kosten nicht vergessen: Nach dem Kauf fällt jährlich Grundsteuer an, dazu Betriebskosten, Versicherung und Rücklagen für Instandhaltung.
Worauf es ankommt
Der größte einzelne Nebenkostenposten ist fast immer die Grunderwerbsteuer mit 3,5 % vom Kaufpreis. Sie ist eine Bundessteuer und unabhängig davon zu zahlen, ob ein Makler im Spiel ist. Daneben stehen zwei Gerichtsgebühren, die oft verwechselt werden: die Grundbuch-Eintragungsgebühr von 1,1 % für die Eigentumsübertragung und die Pfandrechtseintragungsgebühr von 1,2 %, die anfällt, wenn die Bank ihr Darlehen im Grundbuch absichert. Dazu kommen die Kosten für die Vertragserrichtung und Treuhandschaft durch Notar oder Rechtsanwalt sowie, falls beteiligt, die Maklerprovision. In Summe landet man mit Makler bei etwa 10 bis 12 % des Kaufpreises, beim Direktkauf eher bei 6 bis 7 %. Für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes gibt es eine befristete Erleichterung: Die Grundbuch-Eintragungsgebühr (1,1 %) und die Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2 %) entfallen bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Antrag beim Grundbuch im Fenster 1. Juli 2024 bis 1. Juli 2026 einlangt, die Immobilie als dringendes Wohnbedürfnis dient und mindestens fünf Jahre Hauptwohnsitz bleibt. Für Objekte über 2 Millionen Euro gilt die Befreiung nicht. Über 500.000 Euro fallen für den übersteigenden Teil die normalen Gebühren an. Nach dem Kauf bleibt die Grundsteuer als jährliche Gemeindeabgabe. Sie wird nach der Formel Einheitswert mal Steuermesszahl mal Hebesatz berechnet, wobei die Gemeinde den Hebesatz bis zu 500 % festlegen kann. Weil die Einheitswerte in Österreich noch auf alten Feststellungen beruhen, ist die Grundsteuer im Vergleich zum Marktwert sehr niedrig und liegt für ein typisches Einfamilienhaus oft bei rund 180 bis 240 Euro im Jahr. Stand 2026, im Zweifel offizielle Quellen prüfen.