Einkommensteuer-Grundlagen in Österreich
Die Einkommensteuer ist in Österreich die zentrale Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Sie ist progressiv aufgebaut: Wer mehr verdient, zahlt auf jeden zusätzlichen Euro einen höheren Prozentsatz. Bei einer Anstellung wird sie direkt vom Lohn als Lohnsteuer einbehalten. Dieses Kapitel erklärt die Grundbegriffe – es ersetzt keine Steuerberatung. (Stand 2026, im Zweifel bitte die offiziellen Quellen prüfen.)
- Brutto verstehen: Vom Bruttogehalt werden zuerst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen – der Arbeitnehmeranteil liegt bei rund 18 % (Stand 2026).
- Steuerbasis ermitteln: Nach Abzug der SV-Beiträge und etwaiger Absetz- bzw. Freibeträge ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
- Stufentarif anwenden: Der progressive Tarif besteuert das Einkommen in Stufen – die ersten rund 13.500 Euro bleiben steuerfrei, darüber steigen die Grenzsteuersätze von 20 % bis 55 %.
- Lohnsteuer und Veranlagung: Bei einer Anstellung führt die Arbeitgeberin die Lohnsteuer monatlich ab; über die Arbeitnehmerveranlagung in FinanzOnline kann man zu viel Bezahltes zurückholen.
Worauf es ankommt
Die österreichische Einkommensteuer folgt einem progressiven Stufentarif. Das bedeutet: Das Einkommen wird in Abschnitte zerlegt, und jeder Abschnitt wird mit seinem eigenen Grenzsteuersatz besteuert. Für 2026 gelten (gerundete, jährlich an die Inflation angepasste Werte): bis rund 13.500 Euro steuerfrei (0 %), darüber bis rund 22.000 Euro 20 %, bis rund 36.500 Euro 30 %, bis rund 70.000 Euro 40 %, bis rund 105.000 Euro 48 %, bis 1 Million Euro 50 % und darüber 55 % (Letzteres befristet bis 2029). Wichtig ist das Verständnis von Grenz- gegenüber Durchschnittssteuersatz: Verdienst du einen Euro mehr und rutschst in die nächste Stufe, wird nur dieser zusätzliche Euro höher besteuert – nicht das ganze Einkommen. Dein effektiver Durchschnittssteuersatz bleibt deshalb deutlich niedriger als dein höchster Grenzsteuersatz. Vor der Steuer steht die Sozialversicherung. Bei Anstellung beträgt der Arbeitnehmeranteil 2026 rund 18 % des Bruttobezugs (Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung), gedeckelt durch die Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro brutto monatlich. SV-Beiträge mindern die Steuerbasis. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Verwaltet wird alles über das offizielle Portal FinanzOnline; über die Arbeitnehmerveranlagung lassen sich Werbungskosten, Sonderausgaben und Absetzbeträge geltend machen. (Alle Zahlen Stand 2026, im Zweifel offizielle Quellen prüfen.)