Wissen › Einkommensteuer (Österreich)

Kurz gesagt: In Österreich wird das Einkommen progressiv besteuert: Ein Grundbetrag (2026 rund 13.500 Euro Jahreseinkommen) bleibt steuerfrei. Darüber gelten gestaffelte Grenzsteuersätze von 20 %, 30 %, 40 %, 48 % und 50 %; der Spitzensatz von 55 % gilt befristet (bis 2029) für Einkommensteile über 1 Million Euro. Bei einer Anstellung wird die Steuer als Lohnsteuer laufend vom Gehalt einbehalten. (Stand 2026, im Zweifel offizielle Quellen prüfen.)

Einkommensteuer-Grundlagen in Österreich

Die Einkommensteuer ist in Österreich die zentrale Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Sie ist progressiv aufgebaut: Wer mehr verdient, zahlt auf jeden zusätzlichen Euro einen höheren Prozentsatz. Bei einer Anstellung wird sie direkt vom Lohn als Lohnsteuer einbehalten. Dieses Kapitel erklärt die Grundbegriffe – es ersetzt keine Steuerberatung. (Stand 2026, im Zweifel bitte die offiziellen Quellen prüfen.)

  • Brutto verstehen: Vom Bruttogehalt werden zuerst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen – der Arbeitnehmeranteil liegt bei rund 18 % (Stand 2026).
  • Steuerbasis ermitteln: Nach Abzug der SV-Beiträge und etwaiger Absetz- bzw. Freibeträge ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.
  • Stufentarif anwenden: Der progressive Tarif besteuert das Einkommen in Stufen – die ersten rund 13.500 Euro bleiben steuerfrei, darüber steigen die Grenzsteuersätze von 20 % bis 55 %.
  • Lohnsteuer und Veranlagung: Bei einer Anstellung führt die Arbeitgeberin die Lohnsteuer monatlich ab; über die Arbeitnehmerveranlagung in FinanzOnline kann man zu viel Bezahltes zurückholen.

Worauf es ankommt

Die österreichische Einkommensteuer folgt einem progressiven Stufentarif. Das bedeutet: Das Einkommen wird in Abschnitte zerlegt, und jeder Abschnitt wird mit seinem eigenen Grenzsteuersatz besteuert. Für 2026 gelten (gerundete, jährlich an die Inflation angepasste Werte): bis rund 13.500 Euro steuerfrei (0 %), darüber bis rund 22.000 Euro 20 %, bis rund 36.500 Euro 30 %, bis rund 70.000 Euro 40 %, bis rund 105.000 Euro 48 %, bis 1 Million Euro 50 % und darüber 55 % (Letzteres befristet bis 2029). Wichtig ist das Verständnis von Grenz- gegenüber Durchschnittssteuersatz: Verdienst du einen Euro mehr und rutschst in die nächste Stufe, wird nur dieser zusätzliche Euro höher besteuert – nicht das ganze Einkommen. Dein effektiver Durchschnittssteuersatz bleibt deshalb deutlich niedriger als dein höchster Grenzsteuersatz. Vor der Steuer steht die Sozialversicherung. Bei Anstellung beträgt der Arbeitnehmeranteil 2026 rund 18 % des Bruttobezugs (Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung), gedeckelt durch die Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 Euro brutto monatlich. SV-Beiträge mindern die Steuerbasis. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Verwaltet wird alles über das offizielle Portal FinanzOnline; über die Arbeitnehmerveranlagung lassen sich Werbungskosten, Sonderausgaben und Absetzbeträge geltend machen. (Alle Zahlen Stand 2026, im Zweifel offizielle Quellen prüfen.)

RechenbeispielBeispiel (vereinfacht, Stand 2026): Zu versteuerndes Jahreseinkommen 40.000 Euro. Steuerfrei bis 13.539 Euro = 0 Euro. Von 13.539 bis 21.992 Euro (8.453 Euro) zu 20 % = 1.690,60 Euro. Von 21.992 bis 36.458 Euro (14.466 Euro) zu 30 % = 4.339,80 Euro. Von 36.458 bis 40.000 Euro (3.542 Euro) zu 40 % = 1.416,80 Euro. Summe Einkommensteuer rund 7.447 Euro. Das ergibt einen Durchschnittssteuersatz von etwa 18,6 % – obwohl der Grenzsteuersatz bereits 40 % beträgt. (Absetzbeträge wie der Verkehrsabsetzbetrag sind hier nicht berücksichtigt und würden die Steuer weiter senken.)
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Im Detail

Kalte Progression und Inflationsanpassung

Seit 2023 werden die Tarifstufen und viele Absetzbeträge jährlich automatisch an die Inflation angepasst, um die kalte Progression abzufedern. Für 2026 wurden die Grenzen (außer der höchsten) um rund 1,7 % angehoben. Deshalb verschieben sich die genannten Schwellen jedes Jahr leicht nach oben.

Sozialversicherung als Vorstufe der Steuer

Bevor die Lohnsteuer berechnet wird, ziehen die SV-Beiträge (Arbeitnehmeranteil rund 18 %, Stand 2026) das Bruttoeinkommen ab und mindern die Steuerbasis. Die Höchstbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 6.930 Euro brutto monatlich; Einkommensteile darüber sind sozialversicherungsfrei, aber weiterhin einkommensteuerpflichtig.

Checkliste

  • Die Einkommensteuer ist progressiv: höhere Einkommensteile werden höher besteuert.
  • Grenzsteuersätze gelten je Stufe, nicht für das gesamte Einkommen – der Durchschnittssatz ist niedriger.
  • Lohnsteuer ist die einbehaltene Form der Einkommensteuer bei Anstellung.
  • FinanzOnline ist das offizielle Portal für die Arbeitnehmerveranlagung.

Häufige Irrtümer

Irrtum: Wenn ich in die nächste Steuerstufe rutsche, bleibt mir vom höheren Brutto netto weniger.

Stimmt: Falsch. Der höhere Satz gilt nur für den Einkommensteil oberhalb der Stufengrenze. Mehr Brutto bedeutet immer mehr Netto – nur der Zugewinn wird anteilig stärker besteuert.

Irrtum: Der Spitzensteuersatz von 55 % betrifft auch gut verdienende Angestellte.

Stimmt: Nein. 55 % gelten 2026 nur für Einkommensteile über 1 Million Euro pro Jahr und sind zudem befristet. Die allermeisten Erwerbstätigen erreichen höchstens die 40-%- oder 48-%-Stufe.

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen zahle ich in Österreich Einkommensteuer?

2026 bleibt ein Jahreseinkommen bis rund 13.500 Euro steuerfrei. Erst der Einkommensteil darüber wird besteuert, beginnend mit einem Grenzsteuersatz von 20 %. Der genaue Grundfreibetrag wird jährlich an die Inflation angepasst (Stand 2026).

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die Form der Einkommensteuer, die die Arbeitgeberin bei Anstellung direkt vom Lohn einbehält und ans Finanzamt abführt. Selbstständige zahlen dieselbe Einkommensteuer, aber im Wege der Veranlagung mit Vorauszahlungen.

Bedeutet der Spitzensatz von 55 %, dass mir die Hälfte abgezogen wird?

Nein. Grenzsteuersätze gelten immer nur für den jeweiligen Einkommensteil in der Stufe, nicht für das gesamte Einkommen. Der Durchschnittssteuersatz liegt dadurch deutlich unter dem Grenzsteuersatz. 55 % betrifft nur Einkommensteile über 1 Million Euro (Stand 2026).

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