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Kurz gesagt: Seit der Reform 2026 gilt: Bestehende Riester-Verträge bleiben besparbar, aber ab dem 1.1.2027 sind keine neuen Riester-Verträge mehr möglich. An ihre Stelle tritt das geförderte Altersvorsorgedepot mit Aktien/Fonds/ETF (Zulage von 50 bzw. 25 Cent je Euro). Rürup bleibt für Selbstständige und Gutverdiener:innen interessant, betriebliche Vorsorge vor allem mit Arbeitgeberzuschuss.

Riester, Rürup & geförderte Altersvorsorge 2026

Die geförderte Altersvorsorge in Deutschland wurde 2026 grundlegend reformiert. Riester ist für Neukund:innen ein Auslaufmodell – ab dem 1.1.2027 tritt das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot an seine Stelle. Was das für dich heißt, hängt stark von deiner Lebenssituation ab.

  • Riester einordnen (Bestand vs. neu): Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und bleiben besparbar – keine Zwangskündigung. Aber: ab dem 1.1.2027 sind keine neuen Riester-Verträge nach altem Modell mehr möglich. Für den Neuabschluss ist Riester also vorbei.
  • Das neue Altersvorsorgedepot kennen (ab 1.1.2027): ein staatlich gefördertes Depot mit Aktien, Fonds und ETF. Zulage: 50 Cent je Euro bis 360 € Eigeneinzahlung im Jahr, darüber bis 1.800 € noch 25 Cent je Euro; Grundzulage bis 540 €/Jahr, Kinderzulage 300 € je Kind (ab 25 €/Monat Sparrate). Das Standarddepot darf höchstens 1,0 % kosten.
  • Boni für junge Menschen mitnehmen: ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag. Und die Frühstart-Rente: Der Staat zahlt ab Jahrgang 2020 für jedes Kind ab 6 Jahren 10 €/Monat (120 €/Jahr) in ein Altersvorsorgedepot.
  • Rürup & betriebliche Vorsorge prüfen: Rürup (Basisrente) ist 2026 stabil – Beiträge sind zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar, bis 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Verheiratete); dafür sehr unflexibel. Die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung bleibt vor allem mit Arbeitgeberzuschuss relevant. Sieh alles als Teil deiner gesamten Altersvorsorge.

Worauf es ankommt

Bei geförderter Vorsorge geht es nicht um „gut oder schlecht“, sondern um „passt es zu mir“. Die große Neuerung 2026: Riester ist für den Neuabschluss vorbei. Bundestag (27.3.2026) und Bundesrat (8.5.2026) haben die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen; ab dem 1.1.2027 gibt es keine neuen Riester-Verträge nach altem Modell mehr. Wer schon einen Riester-Vertrag hat, kann ihn behalten und weiter besparen – stillgelegt wird nichts. Für alle, die neu einsteigen, kommt das Altersvorsorgedepot: ein gefördertes Depot mit Aktien, Fonds und ETF, mit Zulagen von 50 Cent je Euro bis 360 € und 25 Cent je Euro bis 1.800 €, einer Grundzulage bis 540 € und 300 € je Kind. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Daneben füllt die Frühstart-Rente schon für Kinder ab 6 Jahren ein Depot mit 10 €/Monat vom Staat. Rürup bleibt 2026 stabil und für hohe Steuerlasten interessant (bis 30.826 € bzw. 61.652 € absetzbar), die betriebliche Vorsorge vor allem mit Arbeitgeberzuschuss. Achte überall auf Effektivkosten und die spätere Besteuerung – und nutze diese Seite (Stand Juni 2026) als Orientierung, nicht als Beratung.

1.800 €540 €600 € Eigenbeitrag · 1.800 € (1.800 € im Jahr) Grundzulage · 540 € (540 € (50/25 Cent jeEuro)) Kinderzulage · 600 € (600 € (2 Kinder))
Beispiel Altersvorsorgedepot (ab 2027): Aus 1.800 € Eigeneinzahlung werden mit 540 € Grundzulage und 600 € Kinderzulage (zwei Kinder) 2.940 € Jahressparleistung.
RechenbeispielBeispiel Altersvorsorgedepot (ab 1.1.2027): Zahlst du 1.800 € im Jahr selbst ein, gibt der Staat 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € (= 180 €) plus 25 Cent je Euro auf die weiteren 1.440 € (= 360 €) – zusammen 540 € Zulage, also die maximale Grundzulage. Mit zwei Kindern kämen 2 × 300 € = 600 € Kinderzulage dazu. Aus 1.800 € Eigeneinzahlung würden so im Beispiel 2.940 € Jahressparleistung. Zum Vergleich Rürup 2026: Beiträge sind zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar, bis 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Verheiratete).
Diese Seite erklärt allgemeine Regeln (Stand Juni 2026) – sie ist Orientierung, keine Beratung. Eine individuelle Entscheidung gehört in deine gesamte Altersvorsorge und idealerweise in unabhängige Beratung; der Rentenrechner zeigt dir, wie groß deine Rentenlücke ungefähr ist.

Im Detail

Die Reform 2026 und der Übergang zum Altersvorsorgedepot

Der Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge am 27.3.2026 beschlossen, der Bundesrat am 8.5.2026; die neuen Produkte starten zum 1.1.2027. Kern ist der Wechsel von der garantiebasierten Riester-Logik zum renditeorientierten Altersvorsorgedepot mit Aktien, Fonds und ETF. Die Förderung ist gestaffelt: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigeneinzahlung im Jahr, 25 Cent je Euro von 360 bis 1.800 €, dazu eine Grundzulage bis 540 €/Jahr und 300 € je Kind ab 25 €/Monat Sparrate. Wichtig für die Planung: Bestehende Riester-Verträge bleiben unangetastet besparbar – ein Neuabschluss nach altem Modell ist ab 2027 jedoch ausgeschlossen. Wer heute noch überlegt, neu in Riester einzusteigen, sollte stattdessen das Depot abwarten.

Junge Menschen, Kinder und die Frühstart-Rente

Für den Start ins Berufsleben gibt es ab 2027 einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 €, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird – ein kleiner, aber früher Anschub, der durch den langen Anlagehorizont besonders wirkt. Davon getrennt steht die Frühstart-Rente, ein eigenes Gesetz aus 2026: Der Staat zahlt für jedes Kind ab dem 6. Lebensjahr 10 € im Monat (120 € im Jahr) in ein Altersvorsorgedepot, beginnend mit dem Jahrgang 2020 – ohne Eigenbeitrag der Familie. Über zwölf bis sechzehn Jahre Kindheit summiert sich das zu einem Grundstock, der dank Zinseszins über Jahrzehnte weiterwachsen kann. Eltern können zusätzlich einzahlen und so die Kinderzulage des Depots nutzen. Gerade beim Nachwuchs zeigt sich der Vorteil des frühen Beginns am deutlichsten.

Rürup, betriebliche Vorsorge und die Gesamtrechnung

Rürup (Basisrente) bleibt 2026 stabil und richtet sich vor allem an Selbstständige und Gutverdiener:innen mit hoher Steuerlast: Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar, bis 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Verheiratete). Der Preis dafür ist hohe Unflexibilität – das Kapital ist nicht kündbar, nicht kapitalisierbar und wird nur als lebenslange Rente ausgezahlt. Die betriebliche Altersvorsorge per Entgeltumwandlung bleibt unverändert relevant, besonders wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt. Entscheidend ist überall die Gesamtrechnung: Was bringt die Förderung heute, was kostet der Vertrag jährlich (beim Standarddepot höchstens 1,0 %), und wie hoch fällt die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase aus? Erst „Förderung heute minus Kosten und Steuern morgen“ zeigt den echten Netto-Vorteil.

Der teure Rechenfehler beim Riester-Übertrag

Viele mit einem alten Riester-Vertrag überlegen, ob sie ihn beitragsfrei stellen und Richtung gefördertes Altersvorsorgedepot wechseln sollen. Der häufigste Fehler dabei: nur auf die neue Fondsförderung zu schauen und die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile des Altvertrags zu vergessen. Denk an ein vereinfachtes Beispiel (fiktive Zahlen): Anna, 48, hat 15 Jahre lang Riester bespart, dabei rund 4.000 € Zulagen kassiert und in guten Jahren zusätzlich über die Steuererklärung profitiert. Kündigt sie den Vertrag, muss sie diese Förderung anteilig zurückzahlen - das ist der sogenannte förderschädliche Ausstieg. Und das ist etwas völlig anderes, als den Vertrag einfach ruhen zu lassen und das angesparte Kapital bis zur Rente stehen zu lassen. Faustregel: Prüfe zuerst, ob dein Altvertrag garantierte Leistungen oder einen alten, höheren Rechnungszins enthält - denn genau dieser Zins ist bei Verträgen aus früheren Jahren oft mehr wert als die neue Förderung. Bewege erst danach etwas. Wer wechseln will, stellt den Altvertrag in aller Regel beitragsfrei und startet parallel neu, statt zu kündigen. So bleibt die alte Förderung erhalten und du profitierst trotzdem vom neuen Modell. Konkrete Rückzahlungsbeträge und Fristen hängen vom Einzelfall ab und können sich ändern - das gehört in eine geförderte Rentenberatung, nicht in eine pauschale Online-Regel. Dies ist Bildung, keine individuelle Empfehlung.

Wann sich Rürup wirklich lohnt - und wann nicht

Rürup wird oft pauschal als Selbstständigen-Produkt verkauft, doch die entscheidende Frage ist eine andere: dein Grenzsteuersatz heute gegen den erwarteten Steuersatz in der Rente. Rürup ist im Kern eine Steuerstundung - du sparst heute Steuern auf die Einzahlung und versteuerst später die Rente nachgelagert. Das rechnet sich vor allem, wenn dein Einkommen heute hoch ist und im Ruhestand deutlich sinkt, denn dann verschiebst du Euros von einem hoch besteuerten Jahr in ein niedriger besteuertes. Vereinfachtes Beispiel: Ein Freiberufler mit sehr hohem zu versteuerndem Einkommen zahlt auf jeden zusätzlichen Euro einen hohen Grenzsteuersatz - eine Einzahlung entlastet ihn hier spürbar. Wer dagegen ohnehin niedrig besteuert ist oder erwartet, im Alter ähnlich hohe Einkünfte zu haben, verschenkt den Kern des Vorteils. Der große Haken, den viele unterschätzen: Rürup ist extrem unflexibel. Kein Kapitalabruf auf einen Schlag, keine freie Vererbung ohne teure Zusatzbausteine, kein Zugriff vor Rentenbeginn - das Geld ist bis zur lebenslangen Rente gebunden. Faustregel: Nutze Rürup erst, wenn günstigere, flexiblere Töpfe wie Arbeitgeber-Zuschuss und Depot ausgereizt sind, und dann nur mit einem kostengünstigen, fondsbasierten Tarif ohne überladene Garantien. Die absetzbaren Höchstbeträge sind gesetzlich gedeckelt und werden jährlich angepasst - konkrete Werte bitte tagesaktuell prüfen. Dies ist Bildung, keine Steuerberatung.

Reihenfolge schlägt Produktwahl

Der wertvollste Hebel ist nicht das perfekte Produkt, sondern die richtige Reihenfolge des Befüllens - viele springen sofort auf die staatliche Förderung, ohne die Basis zu prüfen. Ein bewährtes Entscheidungs-Framework in vier Stufen hilft: Erstens Notgroschen und teure Konsumschulden - jede geförderte Altersvorsorge bringt wenig, wenn parallel ein Dispo mit zweistelligem Zins läuft, denn diesen Zins zu tilgen ist eine sichere Rendite in genau dieser Höhe. Zweitens die Arbeitgeber-Zuschüsse: Gibt es eine betriebliche Altersvorsorge mit Zuschuss, ist das oft die höchste garantierte Sofort-Rendite überhaupt, weil geschenktes Geld dazukommt, bevor der erste Cent Marktrendite wirkt. Drittens die Zulagen-Förderung im Altersvorsorgedepot, wenn du zulagenberechtigt bist und die gestaffelten Zulagen von 50 bzw. 25 Cent je Euro das für dich attraktiv machen. Viertens der frei bespielbare, breit gestreute ETF-Sparplan für maximale Flexibilität ohne Förderbindung. Der teure Fehler: Stufe drei oder vier zu befüllen, während Stufe eins und zwei noch offen sind. Ein vereinfachtes Bild - jemand mit 3.000 € netto, der 300 € im Monat sparen will, verteilt diese besser der Reihe nach entlang der Stufen, statt alles blind in ein einziges Vorsorgeprodukt zu stecken. Konkrete Fördervoraussetzungen und Beträge können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab. Dies ist Bildung, keine Anlageberatung.

Die versteckten Kosten der Garantie

Geförderte Altersvorsorge klingt nach Sicherheit, doch genau die eingebauten Garantien haben in klassischen Verträgen über Jahrzehnte oft Rendite gekostet - das ist ein Hauptgrund, warum die Reform 2026 bewusst auf Aktien und Fonds setzt. Der Mechanismus, den viele nicht durchschauen: Wer eine hohe Beitragsgarantie zugesagt bekommt, dessen Anbieter muss den Großteil des Geldes extrem defensiv anlegen, um diese Garantie jederzeit halten zu können. In einer Niedrigzinsphase bedeutet das kaum Wachstum, während Abschluss- und Verwaltungskosten unverändert weiterlaufen und die magere Rendite zusätzlich auffressen. Vereinfachtes Bild: Über 30 Jahre kann der Unterschied zwischen einem kostenintensiven Garantieprodukt und einem breit gestreuten, kostengünstigen Aktien-Sparplan im Ergebnis erheblich ausfallen - nicht weil der Aktienmarkt zaubert, sondern weil Kosten und Renditeverzicht sich über Jahrzehnte aufzinsen und der Zinseszins in beide Richtungen wirkt. Die Faustregel für den langen Horizont: Je jünger du bist und je weiter die Rente weg ist, desto weniger brauchst du eine Nennwert-Garantie und desto mehr schmerzt sie, weil sie Wachstumschancen kostet, die du zeitlich noch aussitzen könntest. Wichtig bleibt der nüchterne Blick auf die Gesamtkostenquote und die Abschlusskosten - hier trennt sich ein gutes vom teuren Produkt. Renditen sind nie garantiert, Aktien schwanken, und dies ist Bildung, keine individuelle Anlageberatung.

Checkliste

  • Habe ich schon einen Riester-Vertrag? Dann prüfen, ob Weitersparen oder Beitragsfreistellung sinnvoller ist – kündigen kostet meist Zulagen und Steuervorteile.
  • Plane ich einen Neueinstieg ab 2027? Dann ist das Altersvorsorgedepot der vorgesehene Weg, nicht mehr Riester.
  • Bin ich unter 25 oder habe ich Kinder? Dann den 200-€-Berufseinsteigerbonus bzw. die Kinderzulage und die Frühstart-Rente mitdenken.
  • Bin ich selbstständig oder zahle viel Steuern? Dann lohnt der Blick auf die Absetzbarkeit von Rürup (bis 30.826 € / 61.652 €, Stand 2026).
  • Bietet mein Arbeitgeber einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge?
Häufige Irrtümer

Irrtum: Riester wird 2027 abgeschafft und mein Vertrag verfällt.

Stimmt: Falsch. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und bleiben besparbar – es gibt keine Zwangskündigung. Nur der Neuabschluss nach altem Modell ist ab dem 1.1.2027 nicht mehr möglich; für Neueinsteiger:innen kommt das Altersvorsorgedepot.

Irrtum: Das neue Altersvorsorgedepot ist nur Riester unter neuem Namen.

Stimmt: Nein. Das Altersvorsorgedepot setzt auf Aktien, Fonds und ETF statt auf eine 100-Prozent-Beitragsgarantie, das Standarddepot darf höchstens 1,0 % kosten, und die Zulage ist gestaffelt (50 bzw. 25 Cent je Euro). Das ist renditeorientierter und meist günstiger als klassisches Riester.

Irrtum: Rürup ist wie ein Sparkonto mit Steuervorteil.

Stimmt: Rürup ist sehr unflexibel: Das Kapital lässt sich in der Regel weder kündigen noch auf einen Schlag auszahlen oder vererben. Es wird fast ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt – der Steuervorteil ist der Preis für diese Bindung.

Quellen

Bildung, keine Beratung. Wie wir arbeiten und Zahlen prüfen: Redaktion. Angaben mit Stand 2026, zuletzt geprüft 04.07.2026.

Häufige Fragen

Lohnt sich Riester 2026 noch – und kann ich neu abschließen?

Einen neuen Riester-Vertrag nach altem Modell kannst du ab dem 1.1.2027 nicht mehr abschließen – Riester ist für Neukund:innen ein Auslaufmodell. Bestehende Verträge laufen aber weiter und bleiben besparbar, es gibt keine Zwangskündigung. Für den Neuabschluss ist das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot gedacht. Prüfe bei einem Altvertrag immer die Effektivkosten, bevor du weiter einzahlst oder kündigst.

Was ist das neue Altersvorsorgedepot und was bringt die Förderung?

Das Altersvorsorgedepot (ab 1.1.2027) ist ein staatlich gefördertes Depot mit Aktien, Fonds und ETF. Der Staat gibt 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigeneinzahlung im Jahr und 25 Cent je Euro von 360 bis 1.800 €. Dazu kommen eine Grundzulage bis 540 €/Jahr und eine Kinderzulage von 300 € je Kind (ab 25 €/Monat Sparrate). Das Standarddepot darf höchstens 1,0 % kosten – günstiger als viele alte Riester-Verträge.

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist ein eigenes Gesetz aus 2026. Der Staat zahlt für jedes Kind ab dem 6. Lebensjahr 10 € im Monat (120 € im Jahr) in ein Altersvorsorgedepot ein, beginnend mit dem Jahrgang 2020. So entsteht über viele Jahre ein früher, langfristig wachsender Vorsorge-Grundstock – ohne eigene Einzahlung der Familie.

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