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Kurz gesagt: Mit einem Testament bestimmst du selbst, wer was erbt; ohne greift die gesetzliche Erbfolge. Nahe Angehörige haben oft einen Pflichtteil, und Freibeträge je Verwandtschaftsgrad bestimmen, wie viel steuerfrei bleibt.

Erben & Schenken – die Grundlagen ohne Streit

Über das eigene Erbe zu reden fühlt sich unangenehm an – doch wer nichts regelt, überlässt vieles dem Gesetz und riskiert Streit. Ein paar klare Entscheidungen schenken der Familie Ruhe.

  • Überblick verschaffen: Liste auf, was zum Nachlass gehört – Immobilien, Konten, Wertpapiere, Schulden – und wer dir nahesteht.
  • Ein Testament aufsetzen, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht zu deiner Situation passt. Handschriftlich (komplett von Hand, mit Datum und Unterschrift) oder beim Notar.
  • Freibeträge prüfen: Wer wie viel steuerfrei erben oder geschenkt bekommen kann, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab – frühes Schenken kann Steuer sparen.
  • Offen reden: Erkläre deine Entscheidungen zu Lebzeiten, damit später niemand überrascht wird oder sich übergangen fühlt.

Worauf es ankommt

Der häufigste Irrtum ist, dass „der Ehepartner schon alles bekommt“ – tatsächlich erbt er nach gesetzlicher Erbfolge oft nur einen Teil, der Rest geht an Kinder oder Eltern. Ein zweiter Stolperstein sind Steuern: Erbschaft- und Schenkungsteuer fallen erst über bestimmten Freibeträgen an, die je nach Verwandtschaftsgrad stark schwanken (Kinder deutlich mehr als entfernte Verwandte oder Nichtverwandte). In Deutschland erneuern sich die Schenkungs-Freibeträge grob alle zehn Jahre, weshalb frühzeitiges, gestaffeltes Schenken ein wirksames Gestaltungsmittel sein kann. Am meisten Streit entsteht aber nicht durch Steuern, sondern durch Unklarheit und das Gefühl, übergangen worden zu sein. Wer zu Lebzeiten offen redet und Dinge schriftlich festhält, nimmt der Familie die schwersten Konflikte ab. Dies ist allgemeine Bildung und kein Rechts- oder Steuerrat – konkrete Freibeträge und Regeln können sich ändern; bei größeren Vermögen oder komplizierten Verhältnissen lohnt der Gang zu Notar oder Steuerberater.

400.000 €je Elternteil ansKind10 Jahrebis zurErneuerung800.000 €beide Elternzusammen
Frühes Schenken nutzt die Freibeträge mehrfach: Ein Kind hat rund 400.000 € Freibetrag je Elternteil, der sich alle zehn Jahre erneuert – zusammen rund 800.000 € je Zehnjahresfenster aus beiden Eltern (Stand 2026).
RechenbeispielEin Kind hat in Deutschland einen Schenkungs-Freibetrag von rund 400.000 € je Elternteil (Stand 2026); schenkt ein Elternteil 380.000 €, bleibt das steuerfrei – und nach rund zehn Jahren steht der Freibetrag erneut zur Verfügung.
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Im Detail

Freibeträge alle zehn Jahre nutzen

Auf der nächsten Stufe wird aus „Freibetrag“ ein Zeit-Werkzeug: Die Schenkungsfreibeträge erneuern sich alle zehn Jahre, gerechnet vom Tag der jeweiligen Schenkung. Wer früh und gestaffelt überträgt, kann denselben Betrag mehrfach steuerfrei weitergeben — ein Kind hat rund 400.000 € pro Elternteil, also rund 800.000 € je Zehnjahresfenster aus beiden Eltern zusammen. Ein typischer Fortgeschrittenen-Fehler ist die „Schenkung auf den letzten Drücker“: Verstirbt der Schenker innerhalb der zehn Jahre, werden frühere Schenkungen mit dem Erbe zusammengerechnet, und der Freibetrag steht nur einmal zur Verfügung. Wichtig ist außerdem die saubere Dokumentation — Datum, Betrag, Kontonachweis —, weil das Finanzamt die Zehnjahresfrist exakt ab dem Zuwendungstag misst. Wer plant, beginnt deshalb nicht mit 70, sondern denkt in Jahrzehnten.

Immobilie verschenken, Nutzung behalten

Bei selbst genutztem Wohneigentum kollidieren zwei Wünsche: weitergeben, aber weiter darin wohnen. Das Nießbrauchsrecht löst das — die Immobilie geht rechtlich auf das Kind über, die Eltern behalten lebenslang Wohn- und Nutzungsrecht. Der Hebel liegt im Steuerwert: Der kapitalisierte Wert des Nießbrauchs wird vom Verkehrswert abgezogen, sodass eine Immobilie von rund 600.000 € bei einem Nießbrauchswert von etwa 200.000 € nur mit rund 400.000 € auf den Freibetrag zählt; der kapitalisierte Wert hängt dabei stark von Alter und statistischer Lebenserwartung ab. Ein Sonderfall ist das selbst genutzte Familienheim unter Ehegatten: Es kann zu Lebzeiten sogar völlig steuerfrei und ohne Anrechnung auf Freibeträge übertragen werden. Vorsicht ist beim späteren Verkauf geboten, denn ein eingetragener Nießbrauch macht das Objekt schwerer veräußerbar. Solche Konstruktionen gehören notariell beurkundet und vorab durchgerechnet — die Zahlen oben sind nur Größenordnungen nach den derzeitigen Bewertungsregeln.

Pflichtteil clever einrechnen

Der Pflichtteil ist die wohl am meisten unterschätzte Stolperfalle der Nachlassplanung: Enterbte nahe Angehörige — Kinder, Ehegatten, oft auch Eltern — haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, und zwar als sofort fälligen Geldanspruch, nicht als Sachwert. Das kann Erben zwingen, das geerbte Haus zu verkaufen, nur um den Pflichtteil auszuzahlen. Der fortgeschrittene Hebel ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch: Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall werden hinzugerechnet, pro vollem Jahr schmilzt die Anrechnung um ein Zehntel ab („Abschmelzungsmodell“). Schenkungen unter Eheleuten lassen diese Frist allerdings oft gar nicht erst anlaufen, solange die Ehe besteht. Wer Konflikte vermeiden will, prüft einen notariellen Pflichtteilsverzicht zu Lebzeiten — meist gegen eine Abfindung — statt darauf zu hoffen, dass niemand seinen Anspruch geltend macht.

Patchwork-Familie ohne Testament

Ein oft unterschätztes Szenario: Du lebst in zweiter Ehe, bringst zwei Kinder aus erster Beziehung mit, dein Partner hat ein eigenes Kind. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – und die kennt weder Stiefkinder noch den Wunsch, alle gleich zu behandeln. Stiefkinder erben gesetzlich nichts von dir, solange du sie nicht adoptiert oder ausdrücklich im Testament bedacht hast. Umgekehrt kann der überlebende Ehepartner gemeinsam mit deinen leiblichen Kindern eine Erbengemeinschaft bilden, die sich über die Immobilie zerstreitet, weil niemand ausziehen, aber auch niemand auszahlen will. Genau hier entstehen die teuersten Familienstreits. Die Faustregel: In Patchwork-Konstellationen ist das Weglassen eines Testaments fast nie neutral, sondern trifft aktiv eine Entscheidung, die du so vermutlich nicht wolltest. Wer den Partner absichern und zugleich die eigenen Kinder nicht enterben will, denkt oft über ein Berliner Testament nach – das aber eigene Tücken hat: Es bindet den überlebenden Partner nach dem ersten Tod oft stark an die einmal getroffene Regelung, und die Kinder können schon im ersten Erbfall ihren Pflichtteil verlangen und so Liquidität abziehen. Ein weiterer Klassiker: Die Verteilung fühlt sich fair an, solange alle jung sind, wird aber unfair, wenn später ein weiteres Kind hinzukommt oder sich eine Partnerschaft auflöst. Wichtig: Das sind Konstellationsfragen, keine Standardlösungen. Lass die konkrete Fassung von einer Notarin oder Fachanwältin prüfen, bevor du selbst formulierst.

Erbengemeinschaft: der stille Blockierer

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – und die ist juristisch ein zäher Apparat. Der Kern des Problems: Wichtige Entscheidungen über den Nachlass müssen die Miterben meist gemeinsam treffen, und über den Verkauf zentraler Vermögenswerte oft einstimmig. Beispiel-Szenario: Drei Geschwister erben das Elternhaus. Zwei wollen verkaufen, eines will es behalten und selbst einziehen. Ohne Einigung steht alles still – im Extremfall bis zur Teilungsversteigerung, bei der die Immobilie zwangsversteigert wird und häufig deutlich unter dem eigentlichen Wert weggeht. Aus einem harmonischen Erbe wird so ein jahrelanger Konflikt plus finanzieller Verlust für alle. Erschwerend kommt hinzu, dass jeder Miterbe zwar über seinen Anteil verfügen, ihn aber kaum sinnvoll allein verkaufen kann – ein einzelner Erbteil ist für Außenstehende nur schwer handelbar, und so sitzen alle gemeinsam fest. Was hilft: Wer zu Lebzeiten weiß, dass ein einzelner Vermögenswert wie eine Immobilie schwer teilbar ist, kann per Testament eine sogenannte Teilungsanordnung treffen oder einem Kind den Gegenstand konkret zuweisen und die anderen über Geldvermögen oder Ausgleichszahlungen bedenken. Auch ein benannter Testamentsvollstrecker kann die Abwicklung entschärfen, weil dann eine Person entscheidungsbefugt ist statt einer zerstrittenen Runde. Faustregel: Je unteilbarer das Hauptvermögen und je mehr Erben, desto wichtiger ist eine klare Regelung – sonst regelt am Ende das Versteigerungsgericht.

Schulden erben – die 6-Wochen-Falle

Ein Erbe ist nicht automatisch ein Geschenk: Du erbst das gesamte Vermögen, aber auch die Verbindlichkeiten – von Krediten über Bürgschaften bis zu laufenden Verträgen. Der teure Anfängerfehler: Viele glauben, sie könnten in Ruhe abwarten und später entscheiden. Tatsächlich gibt es eine kurze Frist von rund sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem du von der Erbschaft und deiner Erbenstellung erfährst, um das Erbe auszuschlagen (bei Auslandsbezug kann sie länger sein; Details bitte aktuell prüfen, Stand kann sich ändern). Verstreicht die Frist, giltst du in der Regel als Erbe – mitsamt der Schulden. Noch tückischer: Wer beim überschuldeten Nachlass anfängt, einzelne Dinge zu regeln oder Wertgegenstände an sich zu nehmen, kann die Ausschlagung faktisch verbauen. Die nüchterne Reihenfolge, wenn ein Erbe unklar oder womöglich überschuldet ist: erst einen groben Überblick über Aktiva und Verbindlichkeiten verschaffen, keine vollendeten Tatsachen schaffen, und bei Zweifeln früh rechtlichen Rat einholen. Bei klar überschuldetem Nachlass ist die fristgerechte Ausschlagung oft die vernünftigste Option. Wer die Frist im Trauerfall übersieht, zahlt schlimmstenfalls für Schulden, die nie seine waren.

Unternehmen und Depot richtig vererben

Betriebsvermögen und größere Wertpapierdepots folgen anderen Regeln als das Sparbuch – und wer das ignoriert, verschenkt oder blockiert Vermögen. Zwei Blickwinkel. Erstens der Betrieb: Ohne Regelung im Gesellschaftsvertrag kann der Tod eines Gesellschafters die Firma in eine Erbengemeinschaft überführen, die vom Geschäft nichts versteht und sich gegenseitig blockiert. Im schlimmsten Fall widersprechen sich die gesellschaftsrechtlichen Nachfolgeklauseln und das private Testament – dann zählt oft der Gesellschaftsvertrag, und die im Testament bedachte Person geht bei den Anteilen leer aus. Für Betriebsvermögen gibt es zwar Verschonungsregelungen, die die Steuerlast unter Bedingungen deutlich senken können – etwa wenn der Betrieb fortgeführt und Arbeitsplätze über einen längeren Zeitraum erhalten werden. Diese Regeln sind aber komplex und an Fristen gebunden; wer sie reißt, kann die Vergünstigung rückwirkend verlieren, deshalb sollte man die Zahlen vorher durchrechnen lassen. Zweitens das Depot: Wertpapiere gehen samt ihrer historischen Anschaffungskosten auf den Erben über – ein späterer Verkauf löst dann Steuer auf die Kursgewinne aus, die teils Jahrzehnte zurückreichen. Beispielhaft gedacht: Ein Erbe verkauft geerbte ETF-Anteile und wundert sich über die Steuerlast, weil die Kurssteigerung des Erblassers mitversteuert wird. Faustregel: Bei Firma oder größerem Depot ist ein Gespräch mit Steuerberatung und – beim Betrieb – Notariat kein Luxus, sondern verhindert vermeidbare Steuern und Streit. Bildung, keine Einzelfallberatung.

Checkliste

  • Nachlass und nahe Angehörige notiert
  • Testament aufgesetzt oder bewusst auf gesetzliche Erbfolge gesetzt
  • Freibeträge je Verwandtschaftsgrad geprüft
  • Entscheidungen in der Familie offen besprochen
Häufige Irrtümer

Irrtum: Ohne Testament bekommt mein Ehepartner automatisch alles.

Stimmt: Nein – ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, und der Ehepartner teilt meist mit Kindern oder Eltern.

Irrtum: Wer im Testament enterbt wird, geht völlig leer aus.

Stimmt: Nahe Angehörige haben in Deutschland meist einen Pflichtteil und können einen Mindestanteil in Geld verlangen.

Quellen

Bildung, keine Beratung. Wie wir arbeiten und Zahlen prüfen: Redaktion. Angaben mit Stand 2026, zuletzt geprüft 04.07.2026.

Häufige Fragen

Brauche ich überhaupt ein Testament?

Wenn die gesetzliche Erbfolge genau das abbildet, was du willst, nicht zwingend. In allen anderen Fällen – Patchwork, unverheiratet, bestimmte Wünsche – regelt ein Testament klar, wer was bekommt.

Was ist der Pflichtteil?

In Deutschland steht nahen Angehörigen wie Kindern oder Ehepartnern ein Mindestanteil zu, selbst wenn sie im Testament übergangen werden. Er beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird in Geld ausgezahlt.

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