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Steuerklassen für Paare: III/V, IV/IV oder Faktor?

Trag eure beiden Bruttogehälter ein und sieh, was bei III/V, IV/IV und IV mit Faktor jeden Monat netto ankommt – pro Person und für den Haushalt zusammen. Diese Wahl haben nur verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften; ohne Trauschein gibt es die Kombinationen nicht. Gerechnet wird mit derselben geprüften Engine wie im Brutto-Netto-Rechner: dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026, für den Faktor zusätzlich mit dem Einkommensteuertarif 2026. Eines vorweg, weil es der wichtigste Punkt ist: Die Steuerklasse verschiebt nur, wann ihr euer Geld bekommt – die Jahressteuer ist bei Zusammenveranlagung in allen drei Varianten dieselbe. Alles rechnet auf deinem Gerät.

Steuerklassen-Rechner für Paare 2026

Beide Bruttogehälter eingeben

Mehr Netto ist hier kein Gewinn, sondern ein Vorgriff

Die Steuerklassenwahl ändert eure Jahressteuer nicht – darauf weisen die Finanzverwaltungen ausdrücklich hin. Bei Zusammenveranlagung ergibt sich die Steuer immer aus dem Splittingtarif auf euer gemeinsames Einkommen; die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer der Arbeitgeber unterjährig einbehält. Was III/V an „mehr Netto" bringt, ist deshalb ein zinsloser Vorgriff auf die Steuererklärung, kein geschenktes Geld: Der Partner mit Klasse V wird hoch besteuert, die Einkommensteuererklärung ist Pflicht, sobald ihr beide Arbeitslohn bezieht, und am Jahresende folgt oft eine Nachzahlung. Echte, nicht rückabgewickelte Wirkung hat die Steuerklasse nur an zwei Stellen – bei eurer monatlichen Liquidität samt Lastverteilung untereinander, und vor allem bei Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosen-, Kranken- oder Mutterschaftsgeld, die sich nach dem Nettoentgelt bemessen. Wer damit rechnet, sollte früh planen: Hier gelten Stichtage und Fristen, und ein zu später Wechsel wirkt nicht mehr.

Grobe Schätzung für 2026: Der Lohnsteuerabzug folgt dem amtlichen Programmablaufplan, der Faktor einer Prognose der Jahressteuer nach dem Splittingtarif – die Ergebnisse hängen von euren Angaben zu Kirchensteuer, Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Kindern und Bundesland ab. Verbindlich sind eure Lohnabrechnung und der Faktor, den das Finanzamt bildet; das hier ist eine Orientierung, keine Steuerberatung.

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FAQ

Rund um die Steuerklassenwahl

Welche Kombination ist die beste?

Vorab: Zwischen diesen Kombinationen wählen könnt ihr nur als verheiratetes Paar oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Und keine davon spart Steuern – die Jahressteuer ist bei allen dreien identisch. Die ehrliche Frage lautet deshalb nicht „welche bringt mehr?", sondern „welche passt zu unserer Situation?". IV/IV ist der unkomplizierteste Weg: Der Abzug passt bei ähnlichen Gehältern gut, und allein wegen der Steuerklasse müsst ihr keine Erklärung abgeben. IV mit Faktor trifft die spätere Jahressteuer sehr genau und verteilt die Last fair nach dem jeweiligen Einkommen – dafür ist die Erklärung Pflicht. III/V bringt dem Besserverdienenden unterjährig am meisten aufs Konto, belastet den Partner mit Klasse V stark und endet häufig in einer Nachzahlung. Rechnet oben beide Gehälter durch und entscheidet nach Liquidität, Lastverteilung und dem, was ihr an Lohnersatzleistungen erwartet.

Ändert die Steuerklasse die Jahressteuer?

Nein. Die Finanzverwaltung sagt es klar: Auf eure Jahressteuer hat die Steuerklassenwahl keine Auswirkung. Die einbehaltene Lohnsteuer ist im Regelfall nur eine Vorauszahlung; die endgültige Steuer wird bei der Veranlagung festgesetzt und ergibt sich bei Zusammenveranlagung stets aus dem Splittingtarif (§ 32a Abs. 5 EStG) auf euer gemeinsames zu versteuerndes Einkommen. Die Steuerklasse entscheidet also nur, ob ihr unterjährig zu viel oder zu wenig zahlt – und damit, ob es am Ende eine Erstattung oder eine Nachzahlung gibt. Unterm Strich landet beim Finanzamt derselbe Betrag; ausgeglichen wird die Differenz aber erst mit dem Steuerbescheid, nicht schon im laufenden Jahr.

Was ist das Faktorverfahren?

Das Faktorverfahren (§ 39f EStG) ist die Alternative zu III/V: Beide Partner werden nach Steuerklasse IV besteuert, und die so ermittelte Lohnsteuer wird zusätzlich mit einem Faktor multipliziert. Der Faktor ist Y : X – Y ist die voraussichtliche gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren, X die Summe der Lohnsteuer beider Partner nach Klasse IV. Das Finanzamt berechnet ihn mit drei Nachkommastellen ohne Rundung (die vierte Stelle wird abgeschnitten). Eingetragen wird er nur, wenn er kleiner als 1 ist – weil der Splittingtarif (Y) bei Ehepaaren fast immer unter der Summe zweier Klasse-IV-Berechnungen (X) liegt, ist das in der Praxis fast immer der Fall; erst bei nahezu gleich hohen Einkommen, wenn der Splittingvorteil gegen null geht, kann er 1 erreichen und die Eintragung unterbleibt. Der Vorteil: Jeder zahlt ungefähr den Anteil, der auf sein Einkommen entfällt, und der Abzug trifft die spätere Jahressteuer sehr genau. Der Faktor gilt bis zum Ablauf des Folgejahres, ihr müsst ihn also grundsätzlich nur alle zwei Jahre neu beantragen.

Muss ich bei III/V eine Steuererklärung machen?

Ja – jedenfalls dann, wenn ihr beide Arbeitslohn bezieht. Nach § 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG besteht Pflicht zur Einkommensteuererklärung, wenn beide zusammen veranlagten Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer nach Klasse V (oder VI) besteuert wurde – schon ein Teil des Jahres genügt, ein unterjähriger Wechsel löst die Pflicht also fürs ganze Jahr aus. Dasselbe gilt ausdrücklich für IV mit Faktor. Nur bei reinem IV/IV ohne Faktor entsteht allein wegen der Steuerklassenkombination keine Pflicht – andere Gründe können sie trotzdem auslösen, etwa Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen über 410 € (§ 46 Abs. 2 Nr. 1) oder ein eingetragener Freibetrag oberhalb der dort genannten Arbeitslohngrenze (Nr. 4). Und Pflicht heißt nicht Nachteil: Genau in dieser Erklärung wird die Differenz zwischen einbehaltener Lohnsteuer und tatsächlicher Jahressteuer ausgeglichen.

Wie wirkt die Steuerklasse auf Elterngeld und ALG?

Das ist der Punkt, an dem die Steuerklasse wirklich Geld bewegt – denn Lohnersatzleistungen bemessen sich nach dem (fiktiven) Nettoentgelt, in das die Lohnsteuer direkt eingeht. Klasse V drückt sie deutlich, Klasse III hebt sie an. Betroffen sind laut Finanzverwaltung unter anderem Arbeitslosengeld I, Kurzarbeiter-, Kranken-, Eltern-, Mutterschafts- und Verletztengeld. Beim Elterngeld sind nach § 2c Abs. 3 BEEG grundsätzlich die Abzugsmerkmale des letzten Kalendermonats im Bemessungszeitraum maßgeblich – hat sich die Steuerklasse geändert, zählt die, die in der überwiegenden Zahl der Kalendermonate dieses Zeitraums galt. Ein Wechsel muss also früh genug erfolgen; nach der Geburt wirkt er aufs Elterngeld nicht mehr. Beim Arbeitslosengeld I gilt die Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres der Anspruchsentstehung eingetragen war (§ 153 Abs. 2 SGB III); ein dort gebildeter Faktor nach § 39f EStG wird ausdrücklich berücksichtigt, und für den Steuerklassenwechsel unter Ehegatten enthält § 153 Abs. 3 SGB III eine Sonderregel. Weil die Regeln je Leistung unterschiedlich sind, empfehlen die Finanzämter, vor einem Wechsel den zuständigen Sozialleistungsträger zu fragen – also die Elterngeldstelle, die Agentur für Arbeit oder eure Krankenkasse.

Wie genau ist die Rechnung?

Der monatliche Lohnsteuerabzug folgt dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026, der Splittinganteil für den Faktor dem Einkommensteuertarif 2026 – dieselbe Engine wie im Kontoo-Brutto-Netto-Rechner. Trotzdem ist es eine Schätzung: Sie kennt nur eure Bruttogehälter und die Angaben, die ihr oben macht (Kirchensteuer, Zusatzbeitrag der Kasse, Kinder, Bundesland). Freibeträge, schwankende Bezüge, Nebeneinkünfte oder ein Wechsel mitten im Jahr sind nicht abgebildet. Auch der echte Faktor beruht auf einer Prognose des Finanzamts und trifft die Jahressteuer nur nahezu – in einem amtlichen Rechenbeispiel bleibt eine Restdifferenz von wenigen Euro, die die Veranlagung ausgleicht. Nehmt die Zahlen als Orientierung für eure Entscheidung, nicht als Abrechnung; verbindlich sind eure Lohnabrechnung und der Bescheid vom Finanzamt. Das ist keine Steuerberatung.

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